Vereinsregeln:

Um Probleme mit dem Gesetz zu vermeiden, bitten wir Sie höflichst sich an die jeweils aktuellen gesetzlichen Coronamaßen zu halten. Bei Nichteinhaltung dieser kann es zum Entzug der Fischereikarte führen!
 

Vereinsregeln:  Gültig ab 1.1.2023

  1. Das Fischereirevier umfasst: Lafnitz, von der Feistritzmündung bis zum Rustenbach, Öffentliche Altarme bei Königsdorf/Gillersdorf
  2. Das Angeln ist nur jene Personen erlaubt, die im Besitz einer gültigen Landesfischereikarte und eines gültigen Fischereierlaubnisscheins, sowie der aktuellen Fischereiverordnung sind. Ein etwaiger Verlust der Fischereiverordnung ist ehe baldigst der Vereinsleitung zu melden.
  3. Es ist nicht gestattet: -Mit Kraftfahrzeugen die dafür vorgesehenen Wege zu verlassen, - Zu campieren, - Abfälle am Fischwasser zurückzulassen. Jeder Angler ist für die Reinhaltung des Platzes, von dem er aus fischt, voll und ganz verantwortlich!!!
  4. Das Angeln für Wochenkartenfischer und Tageskartenfischer ist nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr erlaubt
  5. Für Jahreskartenfischer ist das Nachtfischen ganzjährig erlaubt.
  6. Fangzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten.
  7. Es darf gleichzeitig nur mit maximal zwei Angelruten gefischt werden. (Als Angelruten werden auch Ruten zum Fang von Köderfischen gerechnet). Diese haben sich stets in unmittelbarer Nähe zu einander zu befinden.
  8. Während des Angelns hat sich der Angler in unmittelbarer Nähe seiner Angelruten aufzuhalten.
  9. Das Mitfischen von Jugendlichen (unter 14 Jahren) ist unter Einhaltung der maximalen Rutenzahl erlaubt.
  10. Mitgenommen werden dürfen maximal 2 Friedfische und 1 Raubfisch. Die dazu notwendigen Setzkescher müssen sich in unmittelbarer Nähe des Angelplatzes befinden. Im Setzkescher selbst, darf nur ein Fisch gehalten werden (ein Karpfen oder ein Amur).
  11. Sowohl Raubfisch als auch Friedfisch darf nur mit einem Einzelhaken beangelt werden. (Ausnahme Blinker/Kunstköder)
  12. Während der Schonzeit von Hecht, Wels und Zander ist das Angeln mit Köderfisch und Blinker oder Ähnlichem verboten.
  13. Untermaßige Fische sind zurückzusetzen.
  14. Das verwenden von Booten ist untersagt.
  15. Das Ausbringen von Ködern ist nur vom Ufer aus gestattet.
  16. Die Verwendung von Edelfischen als Köder ist verboten.
  17. Karpfen ab einem Gewicht von 5 kg und Amur ab einem Gewicht von 5 kg müssen zurückgesetzt werden.
  18. Karpfen und Amur, mit jedem Gewicht, müssen am Blätterteich zurückgesetzt werden („catch & release“).
  19. Die Einhaltung des Fischereigesetzes/Vereinsregeln wird durch Polizei/Fischereischutzorgane überwacht.
  20. Bei Zuwiderhandlung ist mit dem ersatzlosen Entzug des Erlaubnisscheines, bzw. einer Anzeige zu rechnen.
  21. Das Eisfischen ist verboten.
  22. Nach Sonnenuntergang (21:00 Uhr) ist an den Teichen und der Lafnitz absolute Ruhe einzuhalten.
  23. Feuerstellen sind ordnungsgemäß zu entsorgen (Probleme bei Mäharbeiten)
  24. Blinken ist nur mit einer Stange erlaubt.
  25. Die Mitnahme von Welsen über 1,50m ist verboten
  26. Speisefische dürfen nicht lebend mitgenommen werden (Ausnahme: Köderfische).
  27. Die Verwendung einer Abhackmatte ist Pflicht.
  28. Des Weiteren wird auf das Burgenländische Fischereigesetz verwiesen. (z.B. Lebendköder ist verboten)
 
Die Vereinsleitung
 
sregeln:1.) Das Fischereirevier umfasst:a.) Lafnitz, von der Feistritzmündung bis zum Rustenbachb.) Öffentliche Altarme bei Königsdorf/Gillersdorf2.) Das Angeln ist nur jenen Personen erlaubt, die im Besitz einer gültigen Landesfischereikarte und eines gültigen Fischereierlaubnisscheins, sowie der aktuellen Fischereiordnung sind. Ein etwaiger Verlust der Fischereiordnung ist ehe baldigst der Vereinsleitung zu melden.3.) Es ist nicht gestattet:a.) mit Kraftfahrzeugen die dafür vorgesehenen Wege zu verlassenb.) zu campierenc.) Abfälle am Fischwasser zurückzulassen. Jeder Angler ist für die Reinhaltung des Platzes, von dem aus er fischt, voll und ganz verantwortlich.4.) Das Angeln für Wochenkartenfischer und Tageskartenfischer ist nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr erlaubt.5.) Für Jahreskartenfischer ist das Nachtfischen ganzjährig erlaubt.6.) Fangzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten.7.) Es darf gleichzeitig nur mit maximal zwei Angelruten gefischt werden. (Als Angelruten werden auch Ruten zum Fang von Köderfischen gerechnet). Diese haben sich stets in unmittelbarer Nähe zu einander zu befinden.8.) Während des Angelns hat sich der Angler in unmittelbarer Nähe seiner Angelruten aufzuhalten9.) Das Mitfischen von Jugendlichen (unter 14 Jahren) ist unter Einhaltung der maximalen Rutenzahl erlaubt.10.) Mitgenommen werden dürfen maximal 2 Friedfische und 1 Raubfisch. Die dazu notwendigen Setzkescher müssen sich in unmittelbarer Nähe des Angelplatzes befinden. Im Setzkescher selbst, darf nur ein Fisch gehalten werden (ein Karpfen oder ein Amur). 11.) Verboten ist das Angeln mit Paternoster- Systemen und Drillingen (ausgenommen auf künstlichen Ködern).12.) Während der Schonzeit von Hecht, Wels und Zander ist das Angeln mit Köderfisch und Blinker oder Ähnlichem verboten.13.) Untermaßige Fische sind (nur bei leichter Verletzung) zurückzusetzen.14.) Das Verwenden von Booten ist untersagt.15.) Das Ausbringen von Ködern ist nur vom Ufer aus gestattet.16.) Die Verwendung von Edelfischen als Köder ist verboten.17.) Karpfen ab einem Gewicht von 5 kg und Amur ab einem Gewicht von 8 kg müssen zurückgesetzt werden.18.) Karpfen und Amur, mit jedem Gewicht, müssen am Blätterteich zurückgesetzt werden („catch & relaese“) 19.) Die Einhaltung des Fischereigesetzes/Vereinsregeln wird durch Polizei/Fischereischutzorgane überwacht.20.) Bei Zuwiderhandlung ist mit dem ersatzlosen Entzug des Erlaubnisscheines, bzw. einer Anzeige zu rechnen.21.) Das Eisfischen ist verboten. 22.) Nach Sonnenuntergang (21:00 Uhr) ist an den Teichen und der Lafnitz absolute Ruheeinzuhalten.23.) Feuerstellen sind ordnungsgemäß zu entsorgen (Probleme bei Mäharbeiten). 24.) Blinken ist nur mit einer Stange erlaubt. 25.) Die Mitnahme von Welsen über 1,50m ist verboten.26.) Speisefische dürfen nicht lebend mitgenommen werden (Ausnahme: Köderfische). 27.) Die Verwendung einer Abhackmatte ist Pflicht.
 
 
:1.) Das Fischereirevier umfasst:a.) Lafnitz, von der Feistritzmündung bis zum Rustenbachb.) Öffentliche Altarme bei Königsdorf/Gillersdorf2.) Das Angeln ist nur jenen Personen erlaubt, die im Besitz einer gültigen Landesfischereikarte und eines gültigen Fischereierlaubnisscheins, sowie der aktuellen Fischereiordnung sind. Ein etwaiger Verlust der Fischereiordnung ist ehe baldigst der Vereinsleitung zu melden.3.) Es ist nicht gestattet:a.) mit Kraftfahrzeugen die dafür vorgesehenen Wege zu verlassenb.) zu campierenc.) Abfälle am Fischwasser zurückzulassen. Jeder Angler ist für die Reinhaltung des Platzes, von dem aus er fischt, voll und ganz verantwortlich.4.) Das Angeln für Wochenkartenfischer und Tageskartenfischer ist nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr erlaubt.5.) Für Jahreskartenfischer ist das Nachtfischen ganzjährig erlaubt.6.) Fangzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten.7.) Es darf gleichzeitig nur mit maximal zwei Angelruten gefischt werden. (Als Angelruten werden auch Ruten zum Fang von Köderfischen gerechnet). Diese haben sich stets in unmittelbarer Nähe zu einander zu befinden.8.) Während des Angelns hat sich der Angler in unmittelbarer Nähe seiner Angelruten aufzuhalten9.) Das Mitfischen von Jugendlichen (unter 14 Jahren) ist unter Einhaltung der maximalen Rutenzahl erlaubt.10.) Mitgenommen werden dürfen maximal 2 Friedfische und 1 Raubfisch. Die dazu notwendigen Setzkescher müssen sich in unmittelbarer Nähe des Angelplatzes befinden. Im Setzkescher selbst, darf nur ein Fisch gehalten werden (ein Karpfen oder ein Amur). 11.) Verboten ist das Angeln mit Paternoster- Systemen und Drillingen (ausgenommen auf künstlichen Ködern).12.) Während der Schonzeit von Hecht, Wels und Zander ist das Angeln mit Köderfisch und Blinker oder Ähnlichem verboten.13.) Untermaßige Fische sind (nur bei leichter Verletzung) zurückzusetzen.14.) Das Verwenden von Booten ist untersagt.15.) Das Ausbringen von Ködern ist nur vom Ufer aus gestattet.16.) Die Verwendung von Edelfischen als Köder ist verboten.17.) Karpfen ab einem Gewicht von 5 kg und Amur ab einem Gewicht von 8 kg müssen zurückgesetzt werden.18.) Karpfen und Amur, mit jedem Gewicht, müssen am Blätterteich zurückgesetzt werden („catch & relaese“) 19.) Die Einhaltung des Fischereigesetzes/Vereinsregeln wird durch Polizei/Fischereischutzorgane überwacht.20.) Bei Zuwiderhandlung ist mit dem ersatzlosen Entzug des Erlaubnisscheines, bzw. einer Anzeige zu rechnen.21.) Das Eisfischen ist verboten. 22.) Nach Sonnenuntergang (21:00 Uhr) ist an den Teichen und der Lafnitz absolute Ruheeinzuhalten.23.) Feuerstellen sind ordnungsgemäß zu entsorgen (Probleme bei Mäharbeiten). 24.) Blinken ist nur mit einer Stange erlaubt. 25.) Die Mitnahme von Welsen über 1,50m ist verboten.26.) Speisefische dürfen nicht lebend mitgenommen werden (Ausnahme: Köderfische). 27.) Die Verwendung einer Abhackmatte ist Pflicht.
 
 
Vereinsregeln:1.) Das Fischereirevier umfasst:a.) Lafnitz, von der Feistritzmündung bis zum Rustenbachb.) Öffentliche Altarme bei Königsdorf/Gillersdorf2.) Das Angeln ist nur jenen Personen erlaubt, die im Besitz einer gültigen Landesfischereikarte und eines gültigen Fischereierlaubnisscheins, sowie der aktuellen Fischereiordnung sind. Ein etwaiger Verlust der Fischereiordnung ist ehe baldigst der Vereinsleitung zu melden.3.) Es ist nicht gestattet:a.) mit Kraftfahrzeugen die dafür vorgesehenen Wege zu verlassenb.) zu campierenc.) Abfälle am Fischwasser zurückzulassen. Jeder Angler ist für die Reinhaltung des Platzes, von dem aus er fischt, voll und ganz verantwortlich.4.) Das Angeln für Wochenkartenfischer und Tageskartenfischer ist nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr erlaubt.5.) Für Jahreskartenfischer ist das Nachtfischen ganzjährig erlaubt.6.) Fangzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten.7.) Es darf gleichzeitig nur mit maximal zwei Angelruten gefischt werden. (Als Angelruten werden auch Ruten zum Fang von Köderfischen gerechnet). Diese haben sich stets in unmittelbarer Nähe zu einander zu befinden.8.) Während des Angelns hat sich der Angler in unmittelbarer Nähe seiner Angelruten aufzuhalten9.) Das Mitfischen von Jugendlichen (unter 14 Jahren) ist unter Einhaltung der maximalen Rutenzahl erlaubt.10.) Mitgenommen werden dürfen maximal 2 Friedfische und 1 Raubfisch. Die dazu notwendigen Setzkescher müssen sich in unmittelbarer Nähe des Angelplatzes befinden. Im Setzkescher selbst, darf nur ein Fisch gehalten werden (ein Karpfen oder ein Amur). 11.) Verboten ist das Angeln mit Paternoster- Systemen und Drillingen (ausgenommen auf künstlichen Ködern).12.) Während der Schonzeit von Hecht, Wels und Zander ist das Angeln mit Köderfisch und Blinker oder Ähnlichem verboten.13.) Untermaßige Fische sind (nur bei leichter Verletzung) zurückzusetzen.14.) Das Verwenden von Booten ist untersagt.15.) Das Ausbringen von Ködern ist nur vom Ufer aus gestattet.16.) Die Verwendung von Edelfischen als Köder ist verboten.17.) Karpfen ab einem Gewicht von 5 kg und Amur ab einem Gewicht von 8 kg müssen zurückgesetzt werden.18.) Karpfen und Amur, mit jedem Gewicht, müssen am Blätterteich zurückgesetzt werden („catch & relaese“) 19.) Die Einhaltung des Fischereigesetzes/Vereinsregeln wird durch Polizei/Fischereischutzorgane überwacht.20.) Bei Zuwiderhandlung ist mit dem ersatzlosen Entzug des Erlaubnisscheines, bzw. einer Anzeige zu rechnen.21.) Das Eisfischen ist verboten. 22.) Nach Sonnenuntergang (21:00 Uhr) ist an den Teichen und der Lafnitz absolute Ruheeinzuhalten.23.) Feuerstellen sind ordnungsgemäß zu entsorgen (Probleme bei Mäharbeiten). 24.) Blinken ist nur mit einer Stange erlaubt. 25.) Die Mitnahme von Welsen über 1,50m ist verboten.26.) Speisefische dürfen nicht lebend mitgenommen werden (Ausnahme: Köderfische). 27.) Die Verwendung einer Abhackmatte ist Pflicht. Die Vereinsleitung
 
 
Vereinsregeln:1.) Das Fischereirevier umfasst:a.) Lafnitz, von der Feistritzmündung bis zum Rustenbachb.) Öffentliche Altarme bei Königsdorf/Gillersdorf2.) Das Angeln ist nur jenen Personen erlaubt, die im Besitz einer gültigen Landesfischereikarte und eines gültigen Fischereierlaubnisscheins, sowie der aktuellen Fischereiordnung sind. Ein etwaiger Verlust der Fischereiordnung ist ehe baldigst der Vereinsleitung zu melden.3.) Es ist nicht gestattet:a.) mit Kraftfahrzeugen die dafür vorgesehenen Wege zu verlassenb.) zu campierenc.) Abfälle am Fischwasser zurückzulassen. Jeder Angler ist für die Reinhaltung des Platzes, von dem aus er fischt, voll und ganz verantwortlich.4.) Das Angeln für Wochenkartenfischer und Tageskartenfischer ist nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr erlaubt.5.) Für Jahreskartenfischer ist das Nachtfischen ganzjährig erlaubt.6.) Fangzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten.7.) Es darf gleichzeitig nur mit maximal zwei Angelruten gefischt werden. (Als Angelruten werden auch Ruten zum Fang von Köderfischen gerechnet). Diese haben sich stets in unmittelbarer Nähe zu einander zu befinden.8.) Während des Angelns hat sich der Angler in unmittelbarer Nähe seiner Angelruten aufzuhalten9.) Das Mitfischen von Jugendlichen (unter 14 Jahren) ist unter Einhaltung der maximalen Rutenzahl erlaubt.10.) Mitgenommen werden dürfen maximal 2 Friedfische und 1 Raubfisch. Die dazu notwendigen Setzkescher müssen sich in unmittelbarer Nähe des Angelplatzes befinden. Im Setzkescher selbst, darf nur ein Fisch gehalten werden (ein Karpfen oder ein Amur). 11.) Verboten ist das Angeln mit Paternoster- Systemen und Drillingen (ausgenommen auf künstlichen Ködern).12.) Während der Schonzeit von Hecht, Wels und Zander ist das Angeln mit Köderfisch und Blinker oder Ähnlichem verboten.13.) Untermaßige Fische sind (nur bei leichter Verletzung) zurückzusetzen.14.) Das Verwenden von Booten ist untersagt.15.) Das Ausbringen von Ködern ist nur vom Ufer aus gestattet.16.) Die Verwendung von Edelfischen als Köder ist verboten.17.) Karpfen ab einem Gewicht von 5 kg und Amur ab einem Gewicht von 8 kg müssen zurückgesetzt werden.18.) Karpfen und Amur, mit jedem Gewicht, müssen am Blätterteich zurückgesetzt werden („catch & relaese“) 19.) Die Einhaltung des Fischereigesetzes/Vereinsregeln wird durch Polizei/Fischereischutzorgane überwacht.20.) Bei Zuwiderhandlung ist mit dem ersatzlosen Entzug des Erlaubnisscheines, bzw. einer Anzeige zu rechnen.21.) Das Eisfischen ist verboten. 22.) Nach Sonnenuntergang (21:00 Uhr) ist an den Teichen und der Lafnitz absolute Ruheeinzuhalten.23.) Feuerstellen sind ordnungsgemäß zu entsorgen (Probleme bei Mäharbeiten). 24.) Blinken ist nur mit einer Stange erlaubt. 25.) Die Mitnahme von Welsen über 1,50m ist verboten.26.) Speisefische dürfen nicht lebend mitgenommen werden (Ausnahme: Köderfische). 27.) Die Verwendung einer Abhackmatte ist Pflicht. Die Vereinsleitung